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   VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93   

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VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93 (https://dejure.org/1994,8976)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.02.1994 - 13 TH 836/93 (https://dejure.org/1994,8976)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 13 TH 836/93 (https://dejure.org/1994,8976)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93
    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 - InfAuslR 1993, 331 = EZAR 041 Nr. 1 = ZAR 1993, 139 -L-; der genannten Bestimmung den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß Ausländern, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, ohne in dieser Zeit zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, mindestens ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung auf die Ausreise zuzubilligen ist.
  • VGH Hessen, 20.10.1993 - 12 TH 1303/93

    Bezeichnung des Zielstaates in einer Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93
    Die Abschiebungsandrohung in der Ausgangsverfügung vom 16. November 1992 war darüber hinaus auch deshalb fehlerhaft, weil entgegen § 50 Abs. 2 AuslG, der Staat, in den der Ausländer abgeschoben werden soll in der Abschiebungsandrohung nicht bezeichnet war (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 12 TH 1303/93 - EZAR 044 Nr. 6 mit eingehender Begründung).
  • VGH Hessen, 24.08.1992 - 13 TH 533/92

    Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer - keine allgemeine Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93
    Sind, wie im vorliegenden Fall bei der Antragstellerin, die Mindestbestandszeiten für das Entstehen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts gemäß § 19 AuslG nicht erfüllt, so ergibt sich schon daraus, daß eine mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet verbundene außergewöhnliche Härte im Sinne von § 30 Abs. 2 AuslG nicht vorliegen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 24. August 1992 - 13 TH 533/92 -, InfAuslR 1993, 126).
  • VGH Hessen, 26.06.1998 - 6 UZ 592/98

    Zulassung eines Rechtsmittels wegen Abweichung zwecks Sicherung der

    Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das angegriffene Urteil hinsichtlich der Benennung des Zielstaats nicht von den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 1994 - 13 TH 836/93 - (AuAS 1994, 98) und vom 20. Mai 1994 - 12 TH 986/94 - (InfAuslR 1994, 307 = GewArch 1994, 350 = AuAS 1994, 2) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG bezeichnete Mindestfrist von drei Monaten als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und auch für die Bemessung der Ausreisefrist aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26; Kanein/Renner, aaO., § 42 RdNr. 11; a.A.: HessVGH, Beschl. v. 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331, und Beschl. v. 24.2.1994 - 13 TH 836/93 -, AuAS 1994, 98; GK-AuslR, § 50 AuslG RdNr. 47 und § 56 AuslG RdNr. 26).
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